Liebe Patientinnen und Patienten,
wir heißen Sie auf unserem Internetauftritt herzlich willkommen!
FFP2-Maskenpflicht
Ab 1. Oktober gilt die gesetzliche Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske in Arztpraxen. Wir bitten Sie um Verständnis, dass Sie unsere Praxen nur noch mit korrekt angelegten FFP2/KN95-Masken betreten dürfen (OP-Masken, Stoffmasken, Schals etc. sind nicht ausreichend!).
"Liebe Patienten, liebe Patientinnen, vorübergehend möchte ich mich von Ihnen in meinen Mutterschutz bzw. meine Elternzeit verabschieden. Mit Freude und Spannung sehe ich meiner neuen Aufgabe entgegen. Ich freue mich aber auch, wenn ich Sie ab Juni 2023 wieder weiter ärztlich betreuen darf."
Dr. Véronique Lohr
Infos zur Impfung gegen COVID-19 finden Sie hier.